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Channel: Allgemein – Deutscher Modellflieger Verband e.V.
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IMAC EUROCUP 2020

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Hallo liebe IMAC-Freunde,

wie bereits im Modellflieger, bzw. auch hier auf der Homepage vorgestellt, wird es im Jahr 2020 eine neue Wettbewerbsserie im Rahmen der IMAC Europe Gruppe geben. Der sogenannte IMAC Eurocup löst den European Acro Cup, als die europäische Wettbewerbsklasse im originalgetreuen Modellkunstflug ab.

Hierfür wurde eine initiale und daher auch noch eher knappe Rahmenausschreibung erstellt. Diese findet Ihr hier:

IMAC_EUROCUP_Rulebook_EN_2020_V1

Im Rahmen des Eurocup für das Jahr 2020 wurden auch schon einige Wettbewerbe eingeplant. Die aktuelle Liste der Wettbewerbe findet Ihr hier:

01.-03.05.2020 IMAC EUROCUP Poland (Maciej Idzcak)

23.-24.05.2020 IMAC EUROCUP Spain (David Eduardo Delgado)

20.21.06.2020 IMAC EUROCUP UK (Arun Horne)

17.-19.07.2020 IMAC EUROCUP Germany (William Kiehl)

31.07-02.08.2020 IMAC EUROCUP Czech Republic (Marek Plichta)

14.-14.08.2020 IMAC EUROCUP Suisse (Daniel Nipkow)

Leider ist mittlerweile durch Covid-19-Pandemie eine Reihe an Wettbewerbe bereits unmöglich, bzw. ist auch die generelle Durchführung der ersten Austragung des IMAC EUROPCUPS gefährdet.

Wir müssen die aktuelle Entwicklung weiter beobachten und hoffen, dass wir dieses Jahr noch einige Wettbewerbe durchführen können oder dann im Jahr 2021 Vollgas mit dem Wettbewerbsgeschehen starten können.

Informationen zu den jeweiligen Wettbewerbe erhaltet Ihr bei den Ansprechpartnern der jeweiligen IMAC Länder, wie oben aufgeführt oder direkt über die Seite IMAC Representatives.

Die Informationen zum deutschen Wettbewerb der IMAC Eurocup Serie, sowie dessen Regeln findet Ihr immer aktuell hier auf der DMFV Akro IMAC Deutschland Seite.

Für weitere Fragen stehen mein Kollege Alex von den Benken und ich sonst jederzeit gerne zur Verfügung.

Sobald es News gibt, melden wir uns.

William

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Gleiter gegen Corona – Frust

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Modellflugplätze geschlossen, bestes Flugwetter – Corona-Frust. Fliegen in Anlagen und Parks? Vom Balkon aus? Hier ist das richtige Modell dafür. Kurze Bauzeit, niedrige Kosten, geringe Schmerzen bei Totalverlust, bestens geeignet für Massenproduktion im Familienkreis – aus Papier.

Material

  • ½ A4-Bogen Zeichenkarton (200 g-Papier)
  • 2 Eisennägel 60 mm lang
  • 300 mm langer Stab aus 4×4 mm Hartbalsa o.ä.
  • Klebeband
  • Ein Stück dünner, fester Karton (z.B. von einer Verpackung)

Werkzeug

  • Cuttermesser
  • Schere
  • Klebstoff für Karton
  • Lineal
  • Stift
  • Zahnstocher
  • Küchenmesser

Bauanleitung
1) Den Bauplan ausdrucken und auf ein festes Stück Pappe kleben. Wenn es der Drucker zulässt, kann der Plan auch direkt auf Zeichenkarton gedruckt werden.

2) Die drei Schablonen entlang der Außenlinien ausschneiden. An den insgesamt zehn mit X markierten Stellen kleine Löcher einstechen (zum Beispiel mit einemZahnstocher).

3) Nun die Schablone für den Flügel auf den Zeichenkarton legen, die Außenkontur nachzeichnen und an jedem X durch das Zahnstocherloch mit einem Stift jeweils eine Markierung setzen.

4) Mit der kleinen Schablone für das Höhenleitwerk genauso verfahren.

5) Die Schablone für das Höhenleitwerk nochmals an anderer Stelle auf den Zeichenkarton legen, jedoch nur den Abschnitt für das Seitenleitwerk nachzeichnen.

6) Mit Hilfe der Markierungen (Zahnstocherlöcher) und eines Lineals die Knickkanten falzen. Dazu mit der stumpfen Rückseite eines Küchenmessers entlang der Linien fahren.

7) Die Vorder- und Hinterkanten der Tragfläche sowie die Vorderkante des Höheleitwerks jeweils um etwa 30 Grad nach unten knicken. Die Flächenohren um etwa 80 Grad nach oben knicken.

8) An einem Ende des Rumpf-Holzstabs mit einem Cuttermesser einen Schlitz machen, sodass man das Seitenleitwerk zu zwei Dritteln hineinstecken kann.

9) Das Höhenleitwerk, wie auf den Fotos dargestellt, unter das Seitenleitwerk an den Holzstab kleben.

10) Die beiden Nägel mit Klebeband am vorderen Ende des Holzstabs fixieren. Den Schwerpunkt des Holzstabs – zunächst noch ohne Tragfläche – ermitteln.

11) Den Flügel genau mittig so unter den Holzstab kleben, dass der Schwerpunkt des Holzstabs bei einem Drittel des Flügels liegt.

Fliegen
Das Modell zeigt seine Stärke im Geradeaus-Flug an Böschungen und Wiesenhängen. Vor dem Erstflug sollte man sicherstellen, dass die Knicke an Flügel und Höhenleitwerk symmetrisch sind. Mit dem Seitenleitwerk lässt sich der Geradeausflug optimieren, aber auch
Kurvenflug lässt sich damit umsetzen. Mit der umgeknickten Vorderkante des Höhenleitwerks kann man den Gleitflug trimmen: Ist die Flugbahn zu steil nach unten, den Knick vergrößern. Pumpt das Modell (steigt also zu stark), den Knick verringern.

Design
Die Ellipse zeigte sich allen anderen Geometrien überlegen – sowohl in der Aerodynamik als auch in der Statik. Das entspricht den Erfahrungen mit Vollbalsa-Wurfgleitern, die in den angelsächsischen Ländern beliebt sind. Erstaunlich ist auch, dass die starke aerodynamische Schränkung (abnehmende Wölbung nach außen hin) die Leistung verbesserte, im Vergleich zu anderen Flügelformen. Schließlich überraschte das große Stabilitätsmaß, das sich als notwendig erwies, mit einem weit vorn liegenden Schwerpunkt.

Gerhard Wöbbeking

Download:
Bauanleitung

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Einfach abheben? Das solltest Du wissen!

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Beim Fliegen ist es wie im Straßenverkehr: es gibt Regeln, die man beachten muss. Das ist wichtig für die eigene Sicherheit und natürlich auch für die von anderen. Grundsätzlich gilt es darauf zu achten, mit seinem Modell niemanden zu gefährden. Aber keine Sorge, kompliziert sind die Regeln eigentlich nicht.

Hier die wichtigsten Grundregeln:

Wo darf man Fliegen?

Viele Modellflugvereine verfügen über ein eigenes Gelände. Als Gastflieger oder Mitglied eines solchen Vereins kann das Modell dort geflogen werden. Abseits eines Vereinsgeländes gilt es weitere Aspekte zu beachten. So muss man das Einverständnis des Eigentümers des Grundstückes, von dem aus gestartet oder auf dem gelandet wird, haben. Zum Fliegen in Wohngebieten ist dazu auch das Einverständnis der Eigentümer notwendig, über deren Grundstücke geflogen wird.

Wo darf man auf keinen Fall fliegen?

Natürlich darf man nicht überall mit seinem Modellflugzeug fliegen. Es gibt ausgewiesene Sperrzonen – zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen, Kraftwerken, Autobahnen und anderen sensiblen Einrichtungen. Auch in Naturschutzgebieten ist das Steuern eines RC-Modells nicht erlaubt, um die dortige Tier- und Pflanzenwelt nicht zu stören. Auch das Fliegen über einer Menschenansammlung ist verboten. Von einer Menschenansammlung spricht man bereits ab etwa 10 bis 12 Personen.

Versicherungspflicht

Zum Betrieb eines Flugmodells ist eine spezielle Halterhaftpflichtversicherung nötig. Wer Mitglied im DMFV ist – auch wenn man nur die kostenfreie Probemitgliedschaft von 3 Monaten nutzt – hat automatisch so eine Versicherung.

2-Kilogramm-Grenze

Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 14 Jahre möglich) notwendig. Eine Ausnahme sind Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter. Dort besteht diese Grenze nicht.

100-Meter-Grenze

Zum Fliegen von Flugmodellen über 100  Meter Flughöhe benötigt man ebenfalls einen Kenntnisnachweis (ab 14 Jahre möglich). Auch hier sind Modellfluggelände mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter die  Ausnahme. Dort besteht die Flughöhenbeschränkung nicht.

Multikopter/Drohne

Für Multikopter gilt die 100-Meter-Grenze auch mit Kenntnisnachweis.

FPV-Fliegen

Das Fliegen per Videobrille oder Monitor (FPV-Fliegen) darf bis zu einer Höhe von 30 Meter betrieben werden, wenn entweder das Modell nicht schwerer als 250 Gramm ist oder ein Luftraumbeobachter eingesetzt wird. Beim FPV-Betrieb über 30 Meter ist ein Lehrer-Schüler-System einzusetzen.

Nachtflug

Jede Art von Modellfliegen bei Nacht ist generell erlaubnispflichtig. Bei Dunkelheit bleibt das Modell also besser am Boden.

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BEITRETEN

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ILA und DMFV … eine Erfolgsgeschichte

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Alles hätte so schön sein können. In diesem Jahr wollte der DMFV das 10-jährige Jubiläum seiner Partnerschaft mit der ILA Airshow Berlin feiern. Vom 13.-17. Mai sollte Europas größte und einflussreichste Messe rund um Luft- und Raumfahrt auf dem Gelände des Flughafens Berlin-Schönefeld stattfinden. Mit dabei und fester Bestandteil der Veranstaltung: Der Deutsche Modellflieger Verband e.V.. In Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) und skyfuture.de, einer Karriereplattform für Nachwuchskräfte in bemannter und unbemannter Luftfahrt, hatte der DMFV wieder ein rundes Konzept erstellt, das jungen, luftfahrtaffinen Menschen einen Karriereweg in der Branche näher bringen sollte. Aber der Corona-Virus hatte andere Pläne.

ILA goes digital

Als älteste Luft- und Raumfahrtmesse der Welt steht die ILA seit jeher für Innovation und Leadership in dieser High-Tech-Industrie. In Zeiten, in denen aufgrund der Corona-Pandemie keine Großveranstaltungen stattfinden dürfen, geht die ILA neue Wege: Als weltweit erste digitale Luft- und Raumfahrtmesse wird die ILA ab dem 13. Mai spannende und zukunftsweisende Inhalte, die die Dynamik und Innovationskraft der Branche widerspiegeln, online zur Verfügung stellen. So wird die Faszination der Luft- und Raumfahrt auch aus der Ferne erlebbar: Bis Ende Juli stehen immer mittwochs die neuesten digitalen Inhalte auf der ILA Goes Digital-Website (ab Mittwoch, 13. Mai, online).

Ein heißer Sommer 2010

Im Jahr 2010 hatte alles mit einem kleinen Messestand im Messezelt mit anderen Non-Profit-Organisationen angefangen. Es war ein brütend-heißer Frühsommer und das Messeteam residierte in einem einfachen Hotel in einer ostberliner Plattenhaussiedlung. Es war die Zeit der Fußball-WM in Südafrika, die Küche des Hotels war geschlossen und man traf sich abends im Innenhof des Hotels zum Grillen und Fußball gucken. Eine ganze Woche lang. Ein echter Männertraum.

Zu Beginn wurde der Auftritt der Modellflieger von den betuchten und einflussreichen Besuchern der Messe noch belächelt. Die Modellflieger waren Exoten … keine Frage. Doch das Engagement, das Fachwissen und der Einfallsreichtum des damaligen Messeteams sprachen sich schnell rum. Bereits am dritten Messetag titelte die ILA-Tagespresse: „Die Modellflieger kommen!“ und druckte ein Foto des DMFV-Messechef Ludger Katemann auf der Titelseite ab. In den Folgetagen wurde der DMFV-Messestand mehr und mehr zum allgemeinen Anlaufpunkt im Messezelt und man schaffte es, Politikern und Repräsentanten aus der Wirtschaft den Modellflug und dessen Chancen und Aufgaben in der Gesellschaft näher zu bringen.

Messe Berlin vertieft Zusammenarbeit

Die Aufmerksamkeit, die der DMFV in diesem ersten Auftritt im Jahr 2010 auf sich gezogen hatte, ging auch an den Verantwortlichen der Messe Berlin nicht vorbei. Bereits im Jahr 2012 wurde die Zusammenarbeit mit dem DMFV intensiviert. Im Jahr 2014 konnte der DMFV erstmals auch den Bereich privat genutzter Multicopter für sich vereinnahmen und so einen geeigneten Kontrapunkt zu den aufkeimenden gewerblichen Einsatzgebieten dieser neuen Technologie schaffen. Der DMFV pnuktete mit diesem Thema zusätzlich im neu eingerichteten Career-Center der Messe, in dem Hans-Jürgen Engler, ausgewiesener DMFV-Experte für den Einsatz von Fotodrohnen, den jungen Menschen tiefgehende Einblicke in Technik, Einsatzmöglichkeiten und rechtliche Grundlagen des Einsatzes unbemannter Flugsysteme vermittelte.

Im Jahr 2016 hatte der DMFV sein bislang größtes Engagement auf der ILA Airshow. Auf einem, eigens für die Messe konzipierten Outdoor-Gelände wurde mit dem Einsatz modernster Technologie ein Drohnenrennen mit Videobrillen präsentiert. Einem Team von jungen Piloten aus den Reihen des DMFV unter Leitung des damaligen Sportreferenten FPV Heiko Mey gelang es, das Publikum von dieser neuen Sportart zu begeistern. Ein Trend, der sich weltweit seitdem fortgesetzt hat.

Neue Wege der Jugendförderung

In seinem, bisher letzten Auftritt auf der ILA Airshow im Jahr 2018 konnte der DMFV eines neues Konzept etablieren. Zusammen mit den Firmen JetCat und Hacker präsentierte das Messeteam, angeführt von Präsident Hans Schwägerl und Vizepräsident Ludger Katemann Exponate, die den technologischen Standard und Fortschritt im Modellflug darstellen und deren Bedeutung für die Entwicklung manntgragender und unbemannter Flugsysteme eindrucksvoll untermauern. Außerdem wurde anhand von personifizierten Best-Practise-Beispielen konkrete Ausbildungs-, Studiums- und Berufswege aufgezeigt, die insbesondere die jungen Besucher in höchstem Maße ansprechen konnten. Der Erfolg dieses Konzeptes bildete im Folgejahr die Basis einer intensiven Zusammenarbeit mit BDLI und UAV DACH, die in der Ausrichtung eines viel beachteten, parlamentarischen Abends in Berlin gipfelte.

Es ist unstrittig, dass die bislang fünf Messeauftritte des DMFV auf der ILA Airshow den Verband und insbesondere dessen Bedeutung in Politik und Gesellschaft maßgeblich beeinflusst haben. Aber auch der Luft- und Raumfahrt hat der Modellflug ein anderes, bodenständigeres Gesicht verpasst. Die ILA bietet die geeignete Plattform, um einerseits hochmoderne Technik unter Fachleuten international zu diskutieren, andererseits für Akzeptanz technologischer Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft zu werben. Die logische Schnittstelle hierfür bildet der Modellflug.

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Die Zukunft des Modellflugs im europäischen Rechtsrahmen

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Die Zukunft des Modellflugs im europäischen Rechtsrahmen

11 Fragen an Rechtsanwalt Carl Sonnenschein

Fragt man sich, welchen Weg der Modellflug in den kommenden Jahren einschlagen wird, kommt man an den Regelungen nicht vorbei, die die EU-Kommission für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) verabschiedet hat. Klar, diese Vorschriften sind von ihrem Ursprung her nicht für die Nutzer von Flugmodellen gemacht, dennoch teilt sich der Hobby-Modellflieger künftig sowohl den Luftraum als auch das Regelwerk mit den gewerblichen Drohnenbetreibern.

Allerdings hat der EU-Gesetzgeber für Modellflug im Verbandsrahmen ein kleines, aber entscheidendes Hintertürchen eröffnet, das es ermöglicht, das Hobby wie bisher nach relevanten, nationalen Gesetzen weiter ausüben zu dürfen.

Was dies für Modellflugpiloten bedeutet und welchen Weg der DMFV gewählt hat, um für seine Mitglieder die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, haben wir Rechtsanwalt Carl Sonnenschein, Verbandsjustiziar des DMFV, gefragt.

Die Redaktion: Herr Sonnenschein, der Modellflug soll im EU-Recht anders geregelt werden als der Drohnenbetrieb. Wie ist dies möglich?

RA Carl Sonnenschein: Eigentlich müssen sich auch Modellflieger künftig europaweit an die Regulierungen der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 halten. Der Modellflug wird darin in der sogenannten „Offenen Kategorie“ geregelt. Damit sind z. B. keine Flüge höher als 120 Meter mehr möglich. Nachdem in den ersten Entwürfen der EU-Regulierung keine Ausnahmen für den Modellflug vorgesehen waren, haben besonders der Schweizerische Modellflugverband (SMV) und der DMFV dagegen massiv opponiert. Ergebnis dieser Bemühungen sind der Erwägungsgrund 27 und der Artikel 16 der Verordnung, die es den verbandsmäßig organisierten Modellfliegern erlauben, ihrem Hobby wie gewohnt nachgehen zu können.

Die Red.: Und was genau regelt dieser Artikel 16?

CS: Artikel 16 erlaubt es der zuständigen, staatlichen Stelle des jeweiligen EU-Mitgliedslandes, Vereinen oder Verbänden eine Betriebserlaubnis zu erteilen, die es ermöglicht, Modellflug nach von der EU-Verordnung abweichenden Regeln betreiben zu dürfen. Für die Verbände gibt es zwei mögliche Optionen, nach denen sie ihren Antrag stellen können. Entweder nach relevanten, nationalen Vorschriften (Option 2a), oder nach bewährten Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsystemen (Option 2b).

Die Red.: Hat der DMFV schon einen Antrag auf Betriebserlaubnis gestellt und für welche Option hat unser Verband sich entschieden?

CS: Der DMFV hat seinen Antrag bereits im September 2019 ans Bundesverkehrsministerium gestellt, nachdem klar war, dass aus unserer Sicht ein verantwortungsvoller und nachhaltiger Weg nur über die Option 2a), den nationalen Regeln möglich ist.

Die Red.: Wieso das? Option 2b) eröffnet den Verbänden doch offensichtlich ein wesentlich größeres Mitspracherecht.

CS: Das scheint in der Tat auf den ersten Blick so zu sein. Taucht man aber tiefer in die Materie ein, wird schnell deutlich, dass eine Betriebserlaubnis nach Verfahrensweisen von Verbänden nur in den Staaten sinnvoll ist, in denen man keine ausreichende, nationale Gesetzgebung für den Modellflug hat. In Deutschland gibt es mit der LuftVO und den Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder eine rechtliche Grundlage, die den Modellfliegern in unserem Land eine größtmögliche Freiheit gewährt im Vergleich zu den weitaus strengeren Regeln in anderen Ländern. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es dem DMFV mit seinen Mitgliedsvereinen und Mitgliedern möglich war, entscheidend auf die Neufassung der LuftVO 2017 im Sinne der Modellflieger einzuwirken. Es ist weltweit wohl einmalig, dass es keine starre Flughöhenbegrenzung für Flugmodelle gibt. Die Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder wurden maßgeblich durch die Vorstellungen des DMFV geprägt. In der letzten Änderung 2018 konnte in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Experten der Landesluftfahrtbehörden alle Änderungswünsche des DMFV umgesetzt werden.

Dieses nach dem jetzigen System etablierte und anerkannte Zusammenspiel von Piloten, Verbänden, Luftfahrt- und Naturschutzbehörden aufzugeben und die komplette Selbstregulierung durch einen Verband zu fordern, käme einem politischen Selbstmord gleich und ist gesellschaftlich weder gewollt noch mehrheitsfähig.

Die Red.: Wie werden die Verbände sicherstellen können, dass ihre Mitglieder sich an die Auflagen der Betriebserlaubnis halten?

CS: Dies ist natürlich viel leichter, wenn es sich um erprobte und allgemein anerkannte Gesetze handelt. Diese sind bei den Modellfliegern in Fleisch und Blut übergegangen und werden allgemein bereits heute befolgt. Auch für die einschlägigen Ordnungsbehörden ergeben sich hieraus keine neuen Herausforderungen.

Ein neues Regelwerk hingegen macht den Verband zu einer Quasi-Behörde, sozusagen einer „Modellflugpolizei“, die in den Reihen ihrer Mitglieder sicherstellen muss, dass dieses Regelwerk gekannt, akzeptiert und auch umgesetzt wird. Konsequenterweise muss dieser Verband Vergehen gegen die eigenen Regeln auch ahnden, z. B. mit Verwarnungen, Entzug der Registrierung oder Verbandsausschluss.

Dieser Weg ist für den DMFV ausgeschlossen. Wir verstehen uns als Interessensvertretung unserer Mitglieder gegenüber Politik und Behörden … nicht als deren verlängerter Arm.

Die Red.: Was bedeutet die neue EU-Verordnung für die Aufstiegserlaubnis auf zugelassenen Vereinsgeländen?

CS: Der DMFV hat von Beginn an gefordert, dass die Zuständigkeit für die Zulassung von Modellfluggeländen bei den Landesluftfahrtbehörden verbleibt. Nur so kann gewährleistet werden, dass etwa ein belastbarer Konsens mit den Naturschutzbehörden gefunden wird. Auch wenn das nicht immer leicht ist und zum Teil vor Gericht entschieden werden muss. Aber genau hierbei hilft der DMFV seinen Vereinen und bietet ihnen kostenlosen, aber effizienten Rechtsbeistand.

Ich kann nur davor warnen, die 5kg-Grenze – wie von verschiedenen Seiten gefordert – auf der „grünen Wiese“ aufzuweichen. Die Konsequenz wäre, dass sich Modellflug von den Vereinsgeländen weg verlagern würde, da ja keine Notwendigkeit einer Aufstiegserlaubnis für die Flugmodell-Mittelklasse mehr bestünde. Ein verheerendes Signal, insbesondere dann, wenn durch eine mögliche Einrichtung von Flugkorridoren für gewerbliche Drohnen die besondere Schutzbedürftigkeit von Modellflugplätzen mit Aufstiegserlaubnis dringend benötigt wird.

Die Red.: Sie sprachen bereits von den Landesluftfahrtämtern. Wie wird denn grundsätzlich die behördliche Zuständigkeit für den Modellflug geregelt sein?

CS: Eine gute Frage. Unseren letzten Informationen zu Folge, die wir aus dem Hause des BMVI („Bundesverkehrsministerium“ – Die Red.)  erhalten haben, wird die Fachaufsicht für den Modellflug ab dem 01.01.2021 wohl beim Luftfahrtbundesamt liegen. Die Zuständigkeit für Aufstiegserlaubnisse und Platzzulassungen verbleibt dann bei der Luftfahrtbehörde des jeweils zuständigen Bundeslandes.

Die Red.: Wann ist denn mit der Erteilung der Betriebserlaubnis für die Verbände zu rechnen?

CS: Das ist leider noch sehr schwer zu sagen. Im Grunde hat das Bundesverkehrsministerium hierfür noch Zeit. Für die Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von bis zu drei Jahren vorgesehen. In dieser Übergangszeit wird weiter nach den bisher geltenden, nationalen Gesetzen geflogen.

Der DMFV drängt jedoch auf eine baldige Erteilung seiner Betriebserlaubnis, um seinen Mitgliedern eine größtmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten. Gegebenenfalls werden wir unseren Antrag im Januar 2021 beim Luftfahrtbundesamt erneut vorlegen, sollte das LBA dann die zuständige Stelle sein und das BMVI hierüber noch nicht abschließend befunden haben.

Die Red.: Gilt diese Betriebserlaubnis dann für alle Modellflieger in Deutschland?

CS: Nein. Die Betriebserlaubnis gilt nur für die Mitglieder des Verbandes, für den die Erlaubnis erteilt wurde. In Deutschland werden das nur die Verbände DAeC und DMFV sein. Das hat das BMVI bereits in gemeinsamen Gesprächen in Bonn sehr deutlich gemacht. Modellflieger, die nicht über einen der beiden Verbände organisiert sind, können dann im erschwerten Rahmen der „Offenen Kategorie“ fliegen.

Die Red.: Wie sieht es aus, wenn deutsche Piloten ihr Flugmodell im europäischen Ausland betreiben wollen?

CS: Grundsätzlich kann das jeder im Rahmen der „Offenen Kategorie“ tun. Die europaweite Vereinheitlichung der Regeln liegt ja im ureigensten Interesse von EASA und EU-Kommission. Um allerdings in den Genuss der Betriebserlaubnis von Verbänden anderer Länder kommen zu können, bedarf es des gegenseitigen Anerkennens der jeweiligen Regelungen. Der DMFV ist hierzu bereits in engem Kontakt zu den Kollegen aus Österreich und der Schweiz. Weitere Gesprächspartner werden folgen. Man muss aber auch feststellen, dass die meisten Länder in der Umsetzung der EU-Regeln noch gar nicht so weit sind wie wir in Deutschland.

Die Red.: Ab dem 1. Juli 2020 soll die Registrierungspflicht für Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge in Kraft treten. Wie muss man sich das in der Praxis vorstellen?

 CS: Tatsächlich hat die EU den Start der Registrierungspflicht wegen der anhaltenden Corona-Pandemie um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2021 verschoben. Dann wird es aber ernst. Jeder Drohnen-, aber auch jeder Modellflugpilot muss sich in einer nationalen Datenbank des LBA mit Namen, Geburtsdatum, Adresse, Emailadresse, Versicherungs- und Telefonnummer registrieren. Die gesammelten Daten werden dann in ein europäisches Register überführt. Derzeit gibt es weder die nationale noch die europäische Datenbank.

Wenn das soweit ist, sollen die Verbände DMFV und DAeC die Möglichkeit erhalten, ihre Mitglieder en bloc zu registrieren, sofern denn alle notwendigen Daten in der Verbandsverwaltung vorliegen.

Die Red.: Herr Sonnenschein, wir danken Ihnen für dieses Interview und das klare Bekenntnis, dass Modellflug auch im europäischen Rechtsrahmen in Zukunft wie bisher möglich sein wird.

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#tdm20: Sonntag ist „Tag des Modellflugs”

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Ready for departure

Egal ob Alt oder Jung, ob Mädchen oder Junge, Großstadtkind oder Dorfbewohner: der Modellflug hält für jeden Menschen besondere Augenblicke bereit. Momente, die es gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen zu feiern gilt. Der 07. Juni 2020 ist daher „Tag des Modellflugs”. Davon lassen sich die fast 90.000 Mitglieder des DMFV sowie die vielen Piloten in tausenden Vereinen und Interessengemeinschaften auch nicht von der weltweiten Corona-Pandemie abhalten. Im Gegenteil.

Die sozialen Einschränkungen, die mit dem Kampf gegen die Ausbreitung von Covid-19 einhergingen, haben viele Menschen hart getroffen. Nicht nur Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote stellten einen massiven Eingriff in den Alltag dar. Insbesondere der oft wochenlange Verzicht auf gewohnten Freizeitaktivitäten war und ist für viele Menschen eine Belastung. Wohl dem, der ein Hobby wie den Modellflug hat. Denn das Fliegen selbst ist zwar ein ganz entscheidender, aber eben nicht der einzige Bestandteil des in Deutschland traditionell tief verwurzelten Hobbys.

„Von der Intensiven Beschäftigung mit physikalischen Gesetzen und Materialkunde über das Training an Simulatoren bis hin zur Konstruktion und dem eigentlichen Bau der Modelle gibt es eine einmalige Bandbreite an Dingen, mit denen wir Modellflieger uns auch abseits des Flugplatzes und in den eigenen vier Wänden beschäftigen können”, erklärt Hans Schwägerl, Präsident des Deutschen Modellflieger Verbands. „All diese und viele andere Geschichten wollen wir gerade im Corona-Jahr 2020 am ‚Tag des Modellflugs’ so vielen Menschen wie möglich erzählen.”

Dennoch ist natürlich klar, dass der Festtag für das traditionsreiche Hobby vor dem Hintergrund der immer noch eingeschränkten Möglichkeiten ganz anders aussehen wird, als ursprünglich geplant. Landauf, landab wurden zwar Flugtage geplant, Tage der offenen Tür organisiert, Mitmach-Aktionen vorbereitet – aber in diesem Jahr ist eben alles anders. Vieles von dem, was sich normalerweise auf den Flugplätzen abgespielt hätte, muss nun ins Internet und unter dem Hashtag #tdm20 in die sozialen Medien verlegt werden. Eine Herausforderung, die die Modellflugszene gerne annimmt.

Fantasie, Kreativität und Durchhaltevermögen sind gefragt, um den Modellflug dennoch so zu feiern, wie es dem tollen Hobby einfach gebührt. Doch davon haben Modellflieger schließlich schließlich mehr als genug. So lassen sich beispielsweise auf Instagram, bei Youtube, Facebook und Co. zu jeder Tages- und Nachtzeit stimmungsvolle Bilder, kurzweilige Videos oder auch ausführliche Baudokumentationen teilen, erleben und genießen. Doch das Ganze ist nicht nur eine tolle Möglichkeit, Spaß und Lehrreiches zu verbinden. Ungezählt sind die Flugzeugbauingenieure und Berufspiloten, deren erster Kontakt mit Flugzeugen über den Modellflug erfolgte. „Jeder kann mitmachen“ lautet daher auch die Devise für den „Tag des Modellflugs”. Denn auch mit dem in Corona-Zeiten nötigen Abstand ist geteilte Freude schließlich doppelte Freude.

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50 Jahre MFV Aschendorf Moor

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Am vergangenen Samstag, den 06. Juni, wurde dem MFV Aschendorf Moor zum 50-jährigen Bestehen eine Urkunde überreicht. DMFV-Gebietsbeauftragter für Niedersachsen 1, Marc Dallek besuchte den Verein, um persönlich zu diesem besonderen Jubiläum zu gratulieren. Dabei wurden natürlich die Vorgaben zum Infektionsschutz eingehalten und insbesondere der notwendige Abstand eingehalten. Aufgrund der ungewöhnlichen Umstände betonte Marc Dallek: „Die Betreuung der Vereine geht auch in diesen Zeiten weiter. Verantwortungsvoll und mit dem entsprechenden Augenmaß“. Der DMFV wünscht den Mitgliedern des MFV Aschendorf Moor auch für die kommenden Jahre noch viel Freude am Hobby und alles Gute.

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Livestream zur A-Nordtrasse

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Die Energiewende verusachte doch noch „breitere Spuren“ in Norddeutschland. Es wird sich noch viel tun im Bereich der Küste bzw. Ostfriesland. Zusammen mit der A-Nordtrasse werden auch zwei Leitungen von 900 MW als Offshoreanbindungen mitgeplant. Diese Leitungen sollen parallel verlegt werden, sodass das Baufeld im Extremfall 60 m breit sein kann. Es soll aber geprüft werden, ob durch eine versetzte Bauweise nicht die gesamte Baubreite gleichzeitig genutzt werden muss.

Durch die Anbindung von Offshoregebieten wird auf dem Gelände des Kernkraftwerks Emsland ein Konverter gebaut, der ursprünglich im Bereich Cloppenburg geplant war. Da Konverter in der Regel mit einer Freileitung angebunden werden, es sich hier aber um ein Erdkabelprojekt handelt, soll auch die Konverteranbindung per Erdkabel erfolgen. Spannend wird es im Bereich Lingen, da hier von der Vorschlagstrasse eine Anbindungtrasse an das Kernkraftwerk Emsland gefunden werden muss.

Für diese Konverteranbindung aus den Offshoregebieten ist nicht mehr die Bundesnetzagentur zuständig, sondern die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). In den nächsten Jahren werden noch mehr Offshore-Windparks enstehen. Auch diese müssen angebunden werden. Da die Anbindungen im Bereich der Insel Norderney ausgeschöpft sind, werden die Anlandungen weiter östlich geplant werden müssen.  Es steht noch nicht fest, wo die Konverterstandorte sein werden. Man wird diese nicht an einem Punkt bündeln, sondern über die Fläche im Norden verteilen. Es bleibt also spannend.

Nach Abschluss der Live-Streamveranstaltungen von Amprion werde ich erneut berichten. Es sein aber schon auf die Veranstaltungen der Firma Amprion hingewiesen (https://a-nord.amprion.net/Dialog/Veranstaltungen/). Für eine Teilnahme ist eine Anmeldung wegen „Corona“ zwingend notwendig.

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Armin Lutz verstorben

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Mit tiefer Bestürzung müssen wir mitteilen, dass unser geschätzter Präsidiumskollege und Freund Armin Lutz am Sonntag, 21. Juni 2020, im Alter von nur 55 Jahren plötzlich und völlig unerwartet aus unserer Mitte gerissen wurde. Armin betrieb seit seiner Jugend aktiv Modellflug, seit 1990 als Mitglied im DMFV. Im Jahr 2013 übernahm er das Sportreferat Semi-Scale-Motormodelle, später auch kommissarisch die Sportklasse Motorkunstflug. Bereits 2015 wählten die Referenten des Sportbeirates ihn zu ihrem Vorsitzenden. Seitdem war er ein äußerst engagiertes Mitglied des DMFV-Präsidiums. Seine große Leidenschaft waren Seglerschlepp, Großmodelle und originalgetreue Nachbauten von Motorflugzeugen. Auch das Kompetenzreferat Zulassung verliert mit Armin einen erfahrenen und kompetenten Prüfer für Modelle über 25 Kilogramm.

Große Unterstützung für sein Hobby hat Armin immer von seiner Familie erfahren. Und so gilt unser tiefstes Mitgefühl seiner Frau Manuela, seinen Eltern und seinen Angehörigen.

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Modellflug und deutsche Rechtskultur

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Modellflug und deutsche Rechtskultur

Ein Kommentar von Gerhard Wöbbeking

 

Die EU-Kommission hatte es gut gemeint. Nach einheitlichen Regulierungen für den bemannten Luftverkehr brauchte auch der unbemannte eine gemeinsame europäische Basis. Drohnen unter 150 kg entwickelten sich zu einem bedeutenden ökonomischen Faktor und ihr Betrieb drohte völlig unübersichtlich zu werden. Eine rechtliche Basis sollte die Generaldirektion Mobilität und Verkehr („DG Move“) schaffen, und die Kommission beauftragte wiederum die EASA mit einem Entwurf. Die EASA ist die Europäische Agentur für Luftsicherheit mit Sitz in Köln. Sie legte von 2016 an drei Vorschläge für eine solche Regulierung vor. Der letzte Vorschlag wurde schließlich zur Regulierung (EU) 2019/947 umgeschrieben, und am 28. Februar 2019 von Kommission und Vertretern der Mitgliedsländer verabschiedet.

Die drei Jahre waren für die Vertreter des DMFV eine Herausforderung. Gerade war es gelungen, in Deutschland dank einer Petition eine geplante allgemeine Höhenbeschränkung von nur 100 m zu verhindern, da drohten europäische Regulierungen, die kaum besser waren. Die Bedrohung jetzt: Die EASA wollte keinen Unterschied zwischen Drohnen und Flugmodellen machen. Bei der schwierigen Auseinandersetzung mit dieser EASA-Position war die Unterstützung durch den Schweizerischen Modellflugverband von entscheidender Bedeutung.

 

Dass es für Drohnen klare Regelungen geben muss, ist nachvollziehbar: Sie – Plattformen für das Sammeln von Fotos und Daten, für Transporte oder für Aufgaben in der Landwirtschaft – sind bzw. werden Teil der Infrastruktur moderner Gemeinwesen. Ihr Betrieb auch an Hotspots unserer Zivilisation hat aber nichts mit dem Betrieb von Flugmodellen gemeinsam, die abseits von Menschen, Verkehr und Gebäuden eine einzige Aufgabe haben: Ihren Piloten und Betreibern Freude zu machen. Es bedarf schon einer großzügigen Sichtweise, beide, Drohnen und Flugmodelle, mit einer einzigen Verordnung regulieren zu wollen.

 

Zugegeben, auch Flugmodelle nehmen am Luftverkehr teil. Darum haben sie eigene Paragrafen in den nationalen Luftverkehrsordnungen. Sie starten und landen zumeist auf Modellfluggeländen, die Lärmschutzauflagen entsprechen und der Natur nicht schaden dürfen. In diesem Rahmen aber ist Modellflug ein Hobbysport mit unendlichen Möglichkeiten, einfach oder technisch hochkomplex, mit hoch entwickelter Sicherheitskultur, für Menschen jeden Alters, mit einer Geschichte von 110 Jahren, eingebettet in eine moderne Gesellschaft.

Es gelang dem DMFV, Mitgliedern des EU-Parlaments diese Sichtweise zu vermitteln. Das Parlament verabschiedete denn auch Juni 2018 die Grundverordnung für das spätere EU-Gesetz, das die Kommission zu erarbeiten hatte. Das Parlament war sich einig mit dem Rat der Europäischen Union, also den damals 28 Ländern der EU, „dass die Kommission der Notwendigkeit eines reibungslosen Übergangs von den verschiedenen nationalen Systemen zu einem neuen Regelungsrahmen der Union Rechnung tragen“ solle. „Modellflugzeuge sollen weiterhin so betrieben werden können wie heute, und die bestehenden bewährten Verfahrensweisen in den Mitgliedstaaten berücksichtigt bleiben.“

 

Das war das Ende des Versuchs der EASA, den Modellflug als Beifang an Bord ihrer Drohnenregulierung zu ziehen. Konkret wurde das bei einer Sitzung des sog. EASA-Komitees Februar 2019. Dieses Komitee mit Vertretern aller EU-Länder verabschiedete die Vorlage der Kommission. Daraus wurde am 24. Mai ohne weitere Änderung die erwähnte Regulierung (EU) 2019/947. Diese verlangt einen „nahtlosen Übergang von den verschiedenen nationalen Systemen zum neuen Rechtsrahmen der Union“, damit „Flugmodell-Vereine und -Vereinigungen ihren Betrieb unverändert fortführen können“ (Erwägungsgrund 27, offizielle Version Deutsch). Wie das umzusetzen ist, steht in Artikel 16, Abs.1. „Auf Antrag eines Flugmodell-Vereins oder einer Flugmodell-Vereinigung kann die zuständige Behörde eine Genehmigung für den UAS-Betrieb im Rahmen des Flugmodell-Vereins oder der Flugmodell-Vereinigung erteilen.“ Dafür gibt Absatz 2 zwei Möglichkeiten vor. „Auf Grundlage

  1. a) einschlägiger nationaler Vorschriften;
  2. b) bewährter Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsysteme der Flugmodell-Vereine oder -Vereinigungen.“

 

Nun ist das Gesetz nicht nur für Deutschland gemacht, sondern sogar für mehr Staaten als für die 27 EU-Mitgliedsländer. Nicht alle diese Staaten berücksichtigen Flugmodelle in ihren Luftverkehrs-Gesetzen. Modellflugverbände mussten sich dort selbst Regeln geben, damit sie mit dem Hobbysport nicht anecken. Um den Erwägungsgrund 27 des neuen EU-Gesetzes auch dort umzusetzen, bedurfte es in Artikel 16 eben auch des oben zitierten Absatzes 2. b).

 

Auf den Gedanken, sich in Deutschland auf Absatz 2.b) zu berufen, muss man erst einmal kommen. Ohne überheblich zu sein lässt sich behaupten, dass deutsche Gesetze und Verordnungen weltweit beispielhaft demokratische Freiheiten, nationale Interessen und regionale Besonderheiten aufeinander abstimmen. Das gilt seit Jahrzehnten auch für den Betrieb von Flugmodellen und Modellflugplätzen. Zusätzlich öffnet das etablierte Rechtssystem Verbänden die Chance, sich hier einzubringen und Regelungen konstruktiv weiter zu entwickeln (z.B. in den „Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder“). Eine verbandseigene Regulierung für den Modellflugbetrieb ist in Deutschland vollkommen überflüssig; die Bundesrepublik ist kein rechtspolitisches Entwicklungsland.

 

Wer immer auf Basis seiner „Verfahren, Organisationsstrukturen und Managementsysteme“ in Deutschland eine Betriebserlaubnis nach EU-Recht erwerben will, hat besondere Gründe. Der Verband übernimmt auf diesem Wege die Rechte und Pflichten einer Unterbehörde, die einer oder mehreren staatlichen Stellen regelmäßigen Nachweis schuldet, dass die „in der Genehmigung festgelegten Bedingungen und Beschränkungen“ eingehalten werden. Ob man da gerne Mitglied sein möchte? In einer Organisation, die ohne Not behördliche Aufgaben an sich zieht, die ihre Mitglieder kontrollieren muss – und sie die Kosten dafür auch noch tragen lässt? – Wer Mitglied ist und bleiben will, sollte sich das fragen.

 

Er mag sich auch fragen, ob er das Bild teilt, das das beschriebene Vorgehen von unserer demokratischen Verfassung und Struktur vermittelt. Gesetze und Verordnungen werden abgelehnt, die die Verbände über Jahrzehnte mit entwickelten. Ablehnung unserer Rechtskultur ist gerade en vogue, auch im Modellflug ist sie verzichtbar.

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Internetforen – gut informiert oder bewusst provoziert?

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Hässlich und gemein, beleidigend und unsachlich. So beschreibt die nordische Mythologie kleine, unberechenbare Fabelwesen aus Norwegen, die Trolle.

In unseren Gefilden haben sich Trolle in einschlägigen Internetforen breit gemacht. Doch statt diese Spezies aus den Foren auszuschließen, lassen viele Betreiber offenbar bewusst eine ungehinderte Ausbreitung der Quertreiber und Falschinformierer zu.

Und so tarnen sich Trolle mittlerweile als Blogger, Experte, Moderator oder gar Administrator.

Eine schwierige Situation für alle die Nutzer, die in Foren sachliche Informationen, rechtlich fundierte Beiträge oder einfach nur Hilfe suchen. Fake-News und das „trolling with bait“, also das Ködern durch provokante Äußerungen, sind die Werkzeuge, denen sich der Troll vorwiegend bedient.

Die Medienjournalistin Ulrike Langer erklärt das Phänomen so: „Trolle sind egoistisch und oft narzisstisch. Die Welt des Trolls dreht sich um ihn selbst. Ein Interesse an einer Diskussion besteht nicht. Es geht nur darum, Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. In Foren, in denen sich Trolle breit gemacht haben, ist es völlig sinnlos, falsche Behauptungen zu korrigieren oder zu argumentieren.“

Wie kann sich nun ein Forennutzer davor schützen, in endlose Diskussionen verwickelt zu werden, die nicht den Anspruch einer fairen Debatte haben, sondern einzig darauf ausgelegt sind, Unruhe zu stiften und zu provozieren? „Don’t feed the troll“, lautet die oberste Regel zum Umgang mit Trollen: nicht füttern, sondern ignorieren.

Solange es allerdings Administratoren nicht schaffen und oftmals auch nicht beabsichtigen, klare Regeln aufzustellen, im Zweifelsfall auch Kommentare zu löschen oder Trolle auszuschließen, ist das neutrale Forenmitglied auf verlorenem Posten.

„Ich selbst meide Kommentarspalten oder Webseiten, auf denen sich Trolle tummeln.“ sagt die Bloggerin Ulrike Langer, „Mir ist meine Zeit viel zu wertvoll, als dass ich sie auf ungepflegten Kommentarseiten vergeuden würde.“

Nun mag jeder für sich entscheiden, ob er sich in diesen Plattformen gut beraten oder gar zu Hause fühlt. Wichtig ist einzig die Erkenntnis, dass der Nutzer vom Betreiber weder die Vermittlung von Fakten oder den Anstoß sachlicher Diskussionen, noch das Zusammenschweißen der Community erwarten sollte. Wer danach sucht, sollte sich um andere Quellen bemühen.

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DMFV-Fallschirmspringer im ZDF-Fernsehgarten

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(Unser Team von links: Michelle Fritsch, Timo Eißmann, Uwe Türk, Roland Schuler, Thomas Boxdörfer, Dominik Winter, Laura Klaile, Timo Katemann, Alfred Rachner und Udo Straub)

Einen tollen Auftritt legte am Sonntag, 12. Juli 2020, das Sportreferat Fallschirm im Flaggschiff des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, dem „ZDF-Fernsehgarten“ hin.

Unter Leitung des Sportreferenten Norbert Heinz wussten „Moderator“ Udo Straub und ein Team von vier Springern, einem Schlepppiloten, einem Flugleiter, zwei Jurymitgliedern und einem Techniker die Gastgeberin Andrea Kiewel, die Crew am Lerchenberg in Mainz und rund 2 Millionen TV-Zuschauer zu begeistern.

Mit viel Herzblut, Charme und Authentizität präsentierte das Team seinen Sport und wurde seiner Aufgabe als Repräsentant des Modellflugs mehr als gerecht.

Wer die Sendung nicht live verfolgen konnte, dem empfehlen wir einen Blick in die ZDF-Mediathek.

Unter folgendem Link könnt Ihr den „ZDF-Fernsehgarten“ noch ein paar Tage lang streamen:

https://www.zdf.de/show/zdf-fernsehgarten/200712-sendung-fsg-100.html

Die beiden Auftritte unserer Fallschirmspringer seht Ihr ab Minute 17:30 und ab Minute 51:27.

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Leistung, Stabilität, Sicherheit

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Der DMFV blickt auf eine fast 50-jährige Erfolgsgeschichte zurück. Entstanden aus der Unzufriedenheit der Hobby-Modellpiloten, nur als zahlende Mitglieder im nationalen Aeroclub willkommen zu sein, wuchs die Idee einer eigenen Organisation von und für Modellflieger. Eine Idee, die im Jahr 1972 von anfänglich sieben Gründern in die Realität umgesetzt wurde.

Heute sind im DMFV fast 90.000 Modellflugsportler organisiert. Das macht ihn zu Europas größter Interessensvertretung für Betreiber von Flugmodellen.

Doch was so leicht erscheint, ist hart erarbeitet. Gerade in der jüngeren Vergangenheit sah sich der Modellflug immer wieder existenziellen Bedrohungen ausgesetzt, vorrangig aus der Politik. Aber auch der weltweite Einbruch des Modellbaumarktes und die Insolvenzen mehrerer Markführer der Branche stellten den DMFV und seine Mitglieder auf eine harte Probe. Letztlich ist der Verband aus all diesen Krisen gestärkt hervorgegangen.

Erfolg ist kein Zufallsprodukt

„Es ist ein unschlagbarer Vorteil, wenn eine solch große Anzahl an Menschen mit einer Stimme spricht.“ sagt Ulrike Sebastian, Leiterin der DMFV-Geschäftsstelle. „Der DMFV wird gehört und ernst genommen, egal ob in Berlin oder in Brüssel.“

Und in der Tat ist der DMFV die unbestrittene Nr. 1 im Modellflug. Das weiß auch der Versicherer HDI, der den DMFV von Beginn an unterstützt hat und ein wichtiges Glied in der Kette des Sicherheitsversprechens an die DMFV-Mitglieder ist.

„Wir haben den Serviceumfang und die Deckungssummen für unsere Mitglieder in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessern können. Damit verfügt der Verband mittlerweile über ein Leistungsspektrum, das in dieser Form wohl einzigartig ist.“ konstatiert Ulrike Sebastian.

Ulrike Sebastian, Leiterin der DMFV-Geschäftsstelle in Bonn

Von fundamentaler Bedeutung ist auch die Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch den Verbandsjustiziar Rechtsanwalt Carl Sonnenschein und sein Team ausgewiesener Luftrechtexperten, die es Modellflugsportlern ermöglichen, auch in turbulenten Zeiten ihrem Hobby sorgenfrei und sicher nachgehen zu können.

„Es ist unser Qualitätsanspruch, dass unsere Mitglieder unbeschwert fliegen können.“ so Ulrike Sebastian weiter. „Dank eines schmalen Verwaltungsapparates und einer effizienten Ehrenamtsstruktur sind wir in der Lage, trotz gestiegener Leistungen unseren unschlagbar niedrigen Mitgliedsbeitrag zu halten. Und das bereits seit 2004.“

Bereits die BASIS-Mitgliedschaft in Höhe von nur 42,00 Euro im Jahr beinhaltet die wesentlichen Leistungsmerkmale des DMFV: Eine Modellflughaftpflichtversicherung, den Anspruch auf Rechtsberatung, eine Modellflug-Unfallversicherung und sechs Ausgaben des Magazins MODELLFLIEGER im Jahr.

Ambitionierte Modellflugsportler können ihren Versicherungsschutz auf die Mitgliedsvarianten KOMFORT, PREMIUM und PREMIUM GOLD upgraden.

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Modellflug und EU-Recht

EU-Registrierungspflicht – en bloc oder individuell

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Gemäß Artikel 14 der DVO EU 2019/947 müssen sich alle Betreiber von unbemannten Flugsystemen – also auch von Flugmodellen – ab dem 1. Juli 2020 (Corona-bedingt verschoben auf den 1. Januar 2021) in einer europäischen Datenbank registrieren. Ohne Registrierung ist der Betrieb des Fluggerätes legal nicht mehr möglich (weder auf einem Modellflugplatz noch außerhalb). Die Datenbank wird in Deutschland vom Luftfahrtbundesamt geführt, existiert aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.

Die Verbände DAeC und DMFV sind aufgefordert, ihre Mitglieder (Vereins- und Einzelmitglieder) en bloc zu registrieren. Dies geschieht in Erfüllung des Artikels 16 Abs. 4 DVO EU. Diese Möglichkeit bekommen in Deutschland exklusiv die beiden großen Modellflugverbände.

Die Datenweitergabe ist datenschutzrechtlich in Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO geregelt und erlaubt es sowohl den Vereinen, als auch dem Verband, die Daten im Rahmen eines „berechtigten Interesses“ ans LBA zu übergeben.

Nach erfolgreicher Registrierung übermittelt das LBA jedem Mitglied seine Registriernummer direkt an die angegebene E-Mail-Adresse (so der derzeitige Plan des BMVI). Ob und wie die Registriernummer dann an den Flugmodellen sichtbar gemacht werden muss, ist zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht bekannt.

Selbstverständlich besteht ein Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe, solange das BMVI diese nicht als Rechtspflicht (z. B. in Form eines Erlasses) gegenüber den Verbänden artikuliert. Die Konsequenz ist allerdings, dass sich dann das einzelne Mitglied unter Angabe der gleichen Daten (Art. 14 Abs. 2 DVO EU) ins Register des LBA selbst eintragen muss, wenn es denn ab dem 1. Januar 2021 weiter fliegen möchte. Nach derzeitigem Stand der Dinge wird die en-bloc-Registrierung der Mitglieder durch den DMFV kostenfrei sein, wobei bei der individuellen Registrierung in die Datenbank des LBA mit einer – noch nicht näher benannten – Gebühr zu rechnen ist.

Im neuen EU-Recht kommt den Verbänden eine sehr zentrale Aufgabe zu. Modellflug wie wir ihn kennen, würde nach den neuen, sehr strengen Regeln der EU-Durchführungsverordnung nicht mehr möglich sein. Die Verbände haben hart dafür gearbeitet, dass es für den Modellflug Ausnahmen hiervon gibt und werden für ihre Mitglieder eine sogenannte Betriebserlaubnis erhalten. Das bedeutet aber auch, dass die Verbände künftig sicherstellen müssen, dass Modellflug sicher und rechtskonform betrieben wird. Dazu gehört unter anderem, dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitglieder eine EU-Registrierung haben.

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Abgesagt: Faszination Modellbau 2020

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Eigentlich sollte vom 30. Oktober bis zum 1. November 2020 die Messe Faszination Modellbau in Friedrichshafen stattfinden. Aufgrund der unsicheren Lage durch die Corona-Pandemie haben die Veranstalter das Event nun jedoch abgesagt. Auch die parallel geplanten Events Echtdampf-Hallentreffen und Internationale Modellbahn-Ausstellung finden nicht statt.

„Wir als Messeunternehmen sehen uns als Dienstleister unserer Aussteller und Besucher. Die gegenwärtigen Unsicherheiten bei Ausstellern und Besuchern, etwa hinsichtlich der möglichen Reisen und Entsendung von Mitarbeitern, gebieten es jetzt, pragmatisch und zuversichtlich in das Jahr 2021 zu schauen“, sagt Bettina Schall von der Messe Sinsheim. Die nächste Faszination Modellbau soll dann 2021 vom 5. bis 7. November stattfinden. Infos: www.faszination-modellbau.de

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MODELLPILOT erfolgreich bestanden

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Nach der Corona Zwangspause und einer Schlechtwetterperiode konnten am 12.07.2020 die Jugendlichen des FMC Albatros 1979 Sintfeld ihr Jugendmodellflugabzeichen in Bronze ablegen. Bei strahlendem Sonnenschein und unter Teilnahme von einigen Vereinsmitgliedern waren die Jugendlichen Leonard (5 Jahre), Mandus (11 Jahre) und Johannes (10 Jahre) zum Modellflugplatz gekommen und haben dort gezeigt, dass sie ihre Modelle gezielt steuern und sicher wieder landen können. Um sich Modellpilot nennen und die Urkunden sowie das Abzeichen in Bronze tragen zu können, mussten die Jugendlichen selbst ihr Modell starten, mindestens eine Platzrunde fliegen und anschließend wieder sicher auf dem Flugplatz landen. Alle drei Abzeichen-Anwärter hatten sich entschieden, diese Flugaufgabe mit einem Segelflugmodell und einem Hochstart zu absolvieren.

Leonard hatte mit Unterstützung seines Opas einen Lilienthal 40 RC gebaut. Mit diesem Modell wurde nun regelmäßig geübt und er hatte bald kein Problem mehr, das Modell an einem Hochstartseil in die Luft zu bringen. Die Geschwister Mandus und Johannes bauten zusammen mit ihren älteren Brüdern im Winter je einen Wurfgleiter aus Hartschaum um und rüsteten sie mit einer Fernsteuerung aus. Die Steuerung dieser beiden Modelle erfolgt nicht über das Kreuzleitwerk, sondern über eine Tragflächenverwindung. Hierbei kann jede Tragflächenhälfte über ein getrenntes Servo an der Holmachse verdreht werden und durch die unterschiedlichen Anstellungen der Tragflächenhälften sowohl eine Kurve geflogen, als auch die Höhensteuerung beeinflusst werden.

Nachdem alle Jugendlichen die Flugaufgabe jeweils dreimal erfolgreich absolviert hatten, wurde ihnen vom 1. Vorsitzenden und Jugendwart des FMC Albatros 1979 Sintfeld, Siegfried Wendt, unter dem Applaus der anwesenden Vereinsmitglieder, jeweils eine Urkunde „Modellpilot Bronze“ und eine Anstecknadel des DMFV überreicht. Die Ehrung von Leonard, Mandus und Johannes fand in Anwesenheit des DMFV Gebietsbeauftragten für NRW II, Ludger Klegraf, statt. Die Nachwuchspiloten freuen sich schon jetzt darauf, das Abzeichen in Silber zu erwerben. Lange kann es nicht mehr dauern.

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Die kostenlose DMFV-News-App

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Jetzt herunterladen.

Nachrichten für Modellflugsportler aus erster Hand – Die DMFV-News App bietet täglich brandaktuelle Neuigkeiten rund um DMFV, Veranstaltungen, Technik und Jugend.

Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) ist der europaweit größte Verband für Modellflugsportler. Die DMFV-News-App informiert über die Vereinsarbeit, über politische und rechtliche Themen und über alles, was sonst noch wissenswert ist.

Die kostenlose News-App ist sowohl für Tablet-PCs und Smartphones mit dem iOS-Betriebssystem von Apple als auch für mobile Endgeräte mit Android-Betriebssystemen sowie Windows Phone verfügbar.

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Jugendarbeit einmal anders

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Was ist Vereinsleben?

Da treffen sich 1/4 der gesamten Mitglieder & auch Gastflieger aus einem anderen Verein an einem Donnerstag morgen 8.00 Uhr auf einem Feld nahe Oederan, um 15 krebskranken Kindern einer erlebnisreichen Tag zu ermöglichen, den sie so schnell nicht vergessen werden. Und die Belohnung des Tages ist ihr Lachen und das Funkeln den Augen der Kinder, die es wahrlich nicht leicht haben. Und umso mehr freut es, dass auch die Kinder als Abschiedsgeschenk neben vielen kleinen Überraschungen rund um den Modellflug noch ein Segelflugmodell gesponsert vom Himmlischen Höllein (Stefan Höllein) mit nach Hause nehmen konnten.

Ein Rundum-Sorglos-Paket gestiftet vom Verein mit bei den Temperaturen zahlreichen kühlen Getränken, Kuchen, Muffins und natürlich leckerer Grillwurst brachte dabei die Kinder & Betreuer über den Tag.

Wir würden uns freuen wenn dieser Tag lange allen in Erinnerung bleibt, so wie uns mit dem schönen Geschenk an den Verein!

 

Ein großes Dankeschön, an alle Mitglieder des MFV-Oederan,

wünscht der Gebietsbeauftragte von Sachsen

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Ein Leben für den Modellflug – zum Tod von Gerhard Reinsch

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Nachruf von Alexander Obolonsky auf Gerhard Reinsch
Firma Toni Clark practical scale

Ein Leben für den Modellflug – Unter diesem Titel schrieb ich vor vier Jahren den Nachruf auf Toni Clark, den legendären Modellbauer, Hersteller und Händler. Nach seinem Tod übernahm sein langjähriger Geschäftspartner Gerhard Reinsch die alleinige Führung der namhaften Firma Toni Clark practical scale und führte sie bis heute in seinem Sinne fort.

Nun müssen wir auch das Ableben von Gerhard Reinsch betrauern, der am 07.08.2020 im Alter von nur 64 Jahren in Folge eines Krebsleidens verstarb. Obwohl seine Krankheit bekannt war, endete sein Leben zu diesem Zeitpunkt für alle unerwartet, denn zuvor hatte er sich noch mit seinem Bruder für das Wochenende zum Bauen und Fliegen verabredet.

Gerhard gehörte zu den herausragenden Personen im Modellflug – nicht nur im eigenen Land, sondern auch international. Er lebte unbestritten mit allen Fasern seines Körpers für unsere gemeinsame Sache, den Modellsport, und war zusammen mit Toni Clark einer der Pioniere im Bereich Großmodelle in Deutschland und Europa. Als graduierter Ingenieur für Flugzeugbau war ihm sein Streben nach Perfektion in der Konstruktion von Modellen und dem dazugehörigen Equipment geradezu eine Pflichtaufgabe. Dabei hatte er immer ein Ohr für die Wünsche und Probleme seiner Kunden und Fliegerfreunde. Er war stets mit kompetentem Rat zur Stelle, ohne Dünkel und Distanz. Einfach ein toller Kumpel und Freund! So haben wir ihn auf ungezählten Flugschauen im In- und Ausland erleben dürfen, auf denen er vorwiegend die Produkte aus dem eigenen Haus in bekannt spektakulärer Weise vorführte.

Nun müssen wir uns von Gerhard Reinsch für immer verabschieden. Lieber Gerd, Du wirst uns fehlen!

Die Firma Toni Clark practical scale wird von seinem Co-Geschäftsführer René Neumann in traditioneller Weise fortgeführt, so hatte es Gerhard Reinsch in Anbetracht seiner Erkrankung verfügt.

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